Fluorine gewinnt PVDF-Patentstreit, da der Oberste Gerichtshof Solvays Antrag auf erneute Prüfung ablehnt!
Das Verfahren wurde von Solvay eingeleitet. Das Unternehmen warf Fluorine vor, sein Erfindungspatent mit der Nummer 200880019571.2 „Copolymer aus Vinylidenfluorid“ zu verletzen. Solvay forderte Fluorine auf, die Herstellung, den Verkauf und das Angebot des PVDF-Produkts Modell Zheflon® FL2100 einzustellen und verlangte Schadensersatz für wirtschaftliche Verluste und angemessene Aufwendungen.
Der Fall wurde in erster und zweiter Instanz verhandelt. Der Oberste Volksgerichtshof stellte im Urteil der zweiten Instanz klar, dass die Produkte von Fluorine nicht in den Geltungsbereich der betroffenen Patentrechte von Solvay fielen und somit keine Patentverletzung darstellten. Solvay widersprach dem Urteil und beantragte daraufhin beim Obersten Volksgerichtshof eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Nach der Entscheidung befand der Oberste Volksgerichtshof die Gründe für die Wiederaufnahme des Verfahrens für unbegründet und lehnte den Antrag rechtsgültig ab.
Fluorine erklärte, dass man sich weiterhin auf die Forschung, Entwicklung und Industrialisierung von Hochleistungs-Fluormaterialien konzentrieren werde, um Kunden weltweit bessere Produkte und Dienstleistungen anbieten zu können.